Verantwortlichkeit
Das Chatzehüsli übernimmt keine Haftung für Krankheiten des Tieres und für Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Bei solchen haftet der Eigentümer. Die Katze(n) müssen gültig geimpft sein um im Chatzehüsli aufgenommen zu werden. Der Impfausweis ist bei Ankunft vorzuweisen.
Die Katzenpension übernimmt keine Haftung für folgende Situationen:
- Entlaufen der Katze(n)
- Krankheiten und Infektionskrankheiten (z.B. Schnupfen, Seuche, FIP etc.)
- Verletzungen (z.B. bei Rangordnungskämpfen)
- Parasitenbefall (z.B. Würmer, Flöhe etc.)
- Todesfall der Katze(n)
- Umwelteinflüsse / Naturkatastrophen
Das Chatzehüsli ist bevollmächtigt bei Krankheit und Verletzung Notfallmassnahmen und Therapien einzuleiten. Selbst wenn kein Ansprechpartner zu erreichen ist, liegt es im Ermessen vom Chatzehüsli und dem Tierarzt, Entscheidungen zu treffen. Sollte Ihre Katze(n) während des Aufenthalts in der Katzenpension tierärztliche Betreuung benötigen, wird die Tierarztpraxis animedi GmbH (bei Notfalldienst der zuständige Tierarzt im Notfallring) für die medizinische Versorgung beigezogen. Falls der Haustierarzt der Katze(n) ebenfalls in der Nähe tätig ist kann bei Bedarf auch dieser beigezogen werden. Die Kosten für die Tiermedizinische Behandlungen, Medikamente, Spezialfutter. Inkl. Tiertransport gehen zu Lasten des Katzenbesitzers.
Falls Ihre Katze(n) Medikamente benötigt wird ein täglicher Aufpreis von 3.- bis 5.- je nach Aufwand verrechnet.
Wenn Ihre Katze Spezialfutter benötigt muss dies vom Tierhalter für den gesamten Pensionsaufenthalt mitgebracht werden. Falls das Futter nicht reichen sollte und von der Katzenpension gekauft werden muss, wird dies dem Tierhalter verrechnet.
Wenn die Katze(n) auf Wunsch oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit, Parasiten) separiert werden muss, werden die dabei entstehenden Kosten vom Tierhalter übernommen. Das Chatzehüsli darf Ihre Katze(n) jederzeit in Einzelhaltung nehmen, falls es in der Gruppenhaltung aus irgendeinem Grund nicht funktioniert. Ab diesem Tag bezahlt der Besitzer den Einzelhaltungszuschlag.
Obligatorische Impfungen/Parasitenbehandlungen Katzen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Tiere in Gruppengehalten werden und somit einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind und deshalb die Impfvorschriften genau eingehalten werden müssen. Wir können darum nur Katzen aufnehmen die keine ansteckenden Krankheiten haben, welche übertragen werden können.
Folgende Impfungen sind mit korrekter Grundimmunisierung erforderlich und jährlich zu wiederholen. Die Jährliche Impfung darf nicht älter als 1 Jahr sein. Der Impfpass muss mitgebracht werden.
- Katzenseuche
- Katzenschnupfen
- Feline Leukose
Ausserdem ist ein negativer FeLV Test sowie ein negativer FIV Test erforderlich.
Die Katze(n) müssen Kastriert sein und dürfen nicht jünger als 6 Monate alt sein. Die weiblichen Katzen dürfen nicht trächtig sein.
Die Katze(n) müssen Parasitenfrei sein und müssen vor Ferienantritt eine Floh-, Zecken-, Milben-, Entwurmungsbehandlung erhalten. Falls Parasiten vor Ort festgestellt werden kann die Katze(n) nicht aufgenommen werden oder muss wenn möglich separiert und auf Kosten des Besitzers behandelt werden.
Reservationen/ Annullationskosten
Bitte beachten Sie, dass Ihre Reservation verbindlich ist und vollumfänglich verrechnet wird.
Ein- und Austrittstage werden zum normalen Tagesansatz voll verrechnet. Die berechneten Kosten verstehen sich ohne Änderungen beim aufgeführten Abholdatum und ohne die daraus resultierenden Tage und Kosten.
Falls ein späterer Eintritt oder eine frühzeitige Abholung erfolgt, so ist dennoch der gesamte Pensionspreis geschuldet.
Sie können Ihre Buchung bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei anpassen oder stornieren. Annullationen welche 14-7 Tage vor Pensionseintritt erfolgen, werden mit 50% der Pensionskosten verrechnet. Annullationen, welche 7-0 Tage vor Pensionseintritt erfolgen, werden mit 100% der Pensionskosten an Sie verrechnet.
Absagen, Anpassungen und Buchungen können nur schriftlich, per Mail oder Kontaktformular entgegengenommen werden und sind verbindlich.
Nichtabholen des Tieres
Wird das Tier nicht innert 14 Tagen nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins abgeholt, wird das Chatzehüsli automatisch dessen Eigentümer. Alle der Katzenpension dadurch entstehenden Kosten (Pensionskosten, Kosten für medizinische Betreuung etc.) sind jedoch vom bisherigen Eigentümer zu tragen.
Barzahlung beim Bringen der Katze(n)
Die Pensionskosten und weitere, durch das Tier verursachte Kosten sind beim Bringen der Katze(n) gegen Barzahlung oder per Twint zu begleichen. Es werden keine Rechnungen erstellt. Bei vorzeitiger Abholung werden die gebuchten Ferientage verrechnet und nicht Rückvergütet. Bei Verlängerung des Pensionsvertrag muss dies frühzeitig angemeldet werden.
Die Katze(n) kann nur nach telefonischer Anmeldung gebracht oder abgeholt werden. Bei Abholung wird die Katze(n) nur dem Tierhalter abgegeben. Das Chatzehüsli gibt die Katze(n) nur nach Absprache mit dem Tierhalter einer anderen Person ab. Es darf nur eine bevollmächtige Person durch den Tierhalter die Katze(n) abholen. Das Chatzehüsli erlaubt sich einen Personalausweis (Pass, ID) zu verlangen und bei Bedarf zu kopieren.
Der Eigentümer bzw. dessen Vertreter bestätigen mit Ihrer Unterschrift, die Richtigkeit der Angaben und erkennt den Pensionsvertrag einschliesslich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.